Aktuelle Schutzmaßnahmen im Caritaszentrum St. Vinzenz Einhausen
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Aktuelle Schutzmaßnahmen im Caritaszentrum St. Vinzenz Einhausen
Informationen über das allgemeine Betretungsverbot und Ausnahmen hierzu sowie unsere Reihentestungen im Caritaszentrum
Die Infektionszahlen in Deutschland sind wieder spürbar angestiegen – vor allem aufgrund der stark ansteckenden Delta-Variante, die auch bei vollständig Geimpften zu Infektionen führt.
Allgemeines Betretungsverbot
Leider ist es vergangene Woche zu einer sogenannten Durchbruchinfektion gekommen. Seit diesem Zeitpunkt greifen besondere Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen. Unter anderem besteht ein, vom Gesundheitsamt ausgesprochenes, allgemeines Betretungsverbot.
Ausnahmen
Unabhängig von diesem Betretungsverbot sind Besuche immer zu ermöglichen für:
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare
- Sonstigen Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist
- Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
- externe Mitglieder des Einrichtungsbeirates
Über Ausnahmen des Betretungsverbotes in besonderen Lebenssituationen wird im Einzelfall entschieden.
Reihentestungen
Um das Ausbruchsgeschehen zu verfolgen hat das Gesundheitsamt wöchtenliche Reihentestungen für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen angeordnet. Die Entscheidungen des Gesundheitsamtes sind abhängig von diesen Ergebnissen.
Die Ergebnisse der vergangenen Woche (KW 46) waren noch nicht durchgängig „negativ“, so dass die Anordnung des Betretungsverbotes aufrecht erhalten wird.